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Rechtsanwalt Hörth war nach seinen beiden juristischen Staatsexamen bis Mitte 1987
im Büro Dres. Nonnenmacher und Kollegen in Karlsruhe tätig. Früh
schon sah er seinen Interessenschwerpunkt im Familien- und Erbrecht.
Seit 1987 selbständig, verfolgte er diese Rechtsgebiete konsequent
weiter und referierte in den vergangenen Jahren verstärkt über die
Themen Erbrecht, Unternehmensnachfolge und die besondere Problematik der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Neben seinem beruflichen Engagement ist Herr Rechtsanwalt Hörth auch
ehrenamtlich sehr aktiv. So ist er u. a. Mitglied des Stadtrats
der Stadt Bühl, Aufsichtsrat einer ebenfalls ortsansässigen
Bank sowie einer Wohnbaugenossenschaft.
Seinen Auftrag, sich in der Sache für den Mandanten einzubringen, sieht er
nicht im Widerspruch zu dem Bemühen, möglichst einvernehmliche Regelungen
zu suchen, insbesondere bei der verantwortunsvollen Bearbeitung der
erb- und familienrechtlichen Mandate.
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