Anwaltsgebühren
Die Honorare der Rechtsanwälte richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an die die Rechtsanwälte gebunden sind. Ein Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich in der Regel nach dem Streitwert. Abweichend davon beträgt die Höchstgebühr für eine Erstberatung 190,- Euro zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, höchstens somit 243,60 Euro.
Ist die Tätigkeit rechtlich besonders schwierig oder nimmt sie beispielsweise einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch, kann der Rechtsanwalt ein höheres als das gesetzlich vorgeschriebene Honorar mit dem Auftraggeber schriftlich frei vereinbaren.
Die Frage der entstehenden Kosten besprechen wir mit der Mandantschaft zu Beginn unserer Tätigkeit.